Schon GEZahlt? Dann darf gesurft werden!

Die Diskussion um die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs ist noch in vollem Gange. Mich persönlich trifft die Regelung zwar überhaupt nicht (da ich bereits angemeldet bin und damit keine zusätzliche Gebühr entrichten muss), aber ich kann beide Seiten irgendwie verstehen.

Den Gedanken hinter der Gebühr kann ich nachvollziehen, da heutzutage für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen ein PC mit Internetanschluss ausreicht. Und es war schon immer so, dass Geräte, die zum Empfang bereitgehalten werden, angemeldet sein müssen. Über den Sinn einer solchen Regelung lässt sich sicherlich streiten — besonders gut gefällt mir dabei die Idee eines c’t-Lesers, mit der gleichen Begründung jetzt schon Kindergeld zu beantragen, da er zum Zeugen von Kindern geeignet ist.

Zumal der Fall bei PCs etwas anders liegt als bei Radio oder Fernseher: Kaufe ich einen PC, dürfte es schwer sein nachzuweisen, dass ich diesen gerade wegen des möglichen Empfangs von öffentlich-rechtlichen Programmen aus dem Internet erworben habe. Der Empfang ist nicht zwingend ein Grund für den Kauf eines solchen Gerätes. Bei Radio und Fernseher liegt die Sache meist anders (obwohl es auch Leute geben soll, die noch nie in ihrem Leben die Tagesschau gesehen haben und sich daher auch sträuben, Gebühren zu zahlen).

Doch darum soll es hier gar nicht gehen.

Sollten sie beide Parteien am Ende tatsächlich darauf einigen, dass internetfähige PCs angemeldet sein müssen, so muss aber auch die vielzitierte mediale Grundversorgung im Internet gewährleistet sein. Und dazu gehört auch, dass ich Radio Eins jederzeit übers Internet hören kann und mir kein Server has reached its capacity and can serve no more streams. Please try again later. an den Kopf geworfen wird, weil nach 10 Uhr kein Platz mehr für mich auf dem Server ist.

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